Damit das Gebäudeenergiegesetz -GEG- kein Stolperstein wird: Ihr Immobilienmakle Wedel hilft bei der Umsetzung

Das Gebäudeenergiegesetz von Ihrem Immobilienmakler Wedel kurz erklärt

Wenn Sie sich von einer Immobilie trennen wollen, gibt es mehr zu beachten, als man im ersten Moment denkt. Fotos machen, die wichtigsten Beschreibungen vornehmen und online eine Hausbewertung vorzunehmen, reichen bei weitem nicht aus, um sein Haus oder Grundstück zu verkaufen. Diese Angaben reichen eventuell für den Eintrag in eines der vielen Immobilienportale. Jedoch bei einem Gewinn versprechenden Immobilienverkauf gibt es zahlreiche Stolpersteine. So gilt es, das GEG -Gebäudeenergiegesetz- genaustens einzuhalten.

Zögern Sie an dieser Stelle nicht, Ihren Immobilienmakler Wedel zu Rate zu ziehen. Ihr Immobilienmakler Wedel wird Ihnen die Unwägbarkeiten und genauen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz genau schildern und Ihnen bzw. Ihrer Immobilie zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis verhelfen. 

Für Eigentümer gelten besondere Pflichten beim Hausverkauf, Ihr Immobilienmakler Wedel sagt Ihnen, welche

Das Gebäudeenergiegesetz löst die Energiesparverordnung (EnEV) ab. DAs Gesetz legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. So enthält das Gebäudeenergiegesetz genaue Vorgaben zur Klima- und Heizungstechnik. Zudem regelt es den Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. 

Ganz genau erklärt Ihnen der Immobilienmakler Wedel anhand Ihrer Immobilie, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Standards des GEG zu entsprechen.

Im Vergleich zur alten EnEV sind dabei die Mindestanforderungen an Neubauten etwas geringer. Allerdings müssen Eigentümer -und damit ist dies auch wichtig für den Verkauf einer Immobilie- bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen. Das gilt übrigens auch dann, wenn keine Sanierung geplant ist. Der Gesetzgeber schreibt im Gebäudeenergiegesetz sogar vor, bis wann diese Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Holen Sie sich an dieser Stelle also am besten professionellen Rat durch den Immobilienmakler Wedel um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Verpflichtenden Arbeiten an einer Bestandsimmobilie

Das Gebäudeenergiegesetz gibt vor, dass Ein- und Zweifamilienhäuser von dieser Regelung ausgenommen sind, wenn der Eigentümer bereits seit Februar 2002 in dem Haus wohnt. Wird die Immobilie allerdings verkauft, ist der neue Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhaus verpflichtet, diese Arbeiten innerhalb von zwei Jahren auszuführen. Um was für Arbeiten handelt es sich? So müssen beispielsweise bestimmte Heizkessel wie Öl- und Gas-Kessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Dämmen muss man darüber hinaus alle neuen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen. Weiter mussten schon die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen bis Ende des Jahres 2015 nachträglich saniert und gedämmt werden. Das galt immer dann, wenn kein sogenannter „Mindestwärmeschutz von bis zu vier Zentimeter Wärmedämmung eingehalten werden konnte. Zudem gibt es nach Gesetz auch freiwillige Anforderungen bei einer Modernisierung. So gibt das GEG bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) vor, wenn etwa die Fenster ausgetauscht oder die Fassade gedämmt wird

Sie sehen also, dass hier Fehlinformationen beim Verkauf bzw. beim Kauf einer Immobilie fatale finanzielle Folgen haben können. Schützen Sie sich davor und fragen Sie Ihren Immobilienmakler Wedel nach Rat.

Die Ausweise der Immobilie und Ihre Bedeutung 

Ganz wichtig für Immobilienverkäufer ist allerdings, dass das Gebäudeenergiegesetz einen Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung zwingend vorschreibt. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Ein sogenannter Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem aktuellen Zustand der Immobilie errechnet. Der andere Ausweis bewertet dagegen den wirklichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses. Grundsätzlich besteht die freie Wahl zwischen den beiden Ausweisen. So reicht laut Gesetzgeber für sanierte Gebäude oder für Immobilien mit einem Baualter nach 1977 der einfache Verbrauchsausweis. Allerdings ist der umfangreichere Bedarfsausweis für alte, unsanierte Gebäude verpflichtend. Dieser Ausweis ist drüber hinaus auch bei Neubau, Sanierung oder Erweiterung der Bestandsimmobilie vorgeschrieben. Der Eigentümer ist zudem durch das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet, einem Kaufinteressenten die jeweiligen Ausweise spätestens beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzuzeigen. So kann der potenzielle Käufer schon vorher einen wichtigen Einblick in die energetische Qualität und den Wohnkomfort erhalten. Auf diese Weise lassen sich anhand des Dokuments die künftigen Energiekosten einschätzen.

Immobilienmakler Wedel hilft durch den Dschungel der Energieeffizienzklassen

Die Ausweise in dieser Form gibt es seit Mai 2014. Sie stufen Wohngebäude in Effizienzklassen ein. Diese sind ähnlich gestaffelt wie bei Elektrogeräten. So reicht die Skala von A+ bis H. Wichtig ist auch, dass die Effizienzklasse und der Energiewert bereits in der Immobilienanzeige gut sichtbar veröffentlicht werden müssen – sofern ein solcher Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorliegt. So gibt es beim Immobilienverkauf einiges zu beachten, sodass nicht schon im Vorfeld unüberwindbare Stolpersteine auftauchen. Deshalb sollte vom ersten Schritt an ein Immobilienmakler Wedel mit ins Boot genommen werden, damit auch jeder Schritt bedacht wird und der Verkauf reibungslos von statten geht. Dazu gehört natürlich auch ein, durch das Gebäudeenergiegesetz vorgeschriebenes, obligatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater, das vom Immobilienmakler Wedel in die Wege geleitet wird. Dieser stellt dann auch den benötigten Energieausweis aus, sodass der Immobilienverkauf sicher in die Wege geleitet werden kann.

IMMO Holm ist Ihr Immobilienmakler Wedel 

– K O M P E T E N T • U N K O M P L I Z I E R T • Z U V E R L Ä S S I G

  11. Dezember 2022
  von: Immobilienmakler Wedel
  Kategorie: Allgemein