Die Maklerprovision – verschiedene Modelle

Immobilienmakler Wedel erläutert Ihnen die neue Maklerprovision

Immobilienmakler Wedel erläutert Ihnen die neue Maklerprovision 2021

Zu den klassischen Nebengebühren bei einem Haus- oder Wohnungskauf zählt die Maklerprovision. Diese war in den vergangenen Jahren uneinheitlich geregelt und für die Vertragsparteien häufig intransparent. Damit beide Vertragsparteien fortan fairer behandelt werden, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz erlassen, welches zum 23.12.2020 in Kraft trat. Seit dem Jahr 2021 herrscht somit ein neuer Standard auf dem Immobilienmarkt, zu dem wir Ihnen im Folgenden alle notwendigen Informationen geben.

Mit den nachfolgenden Erklärungen wollen wir Ihnen als Ihr Immobilienmakler Wedel dabei helfen, die neue Regelung zu verstehen.

Faire Kostenaufteilung erklärt von Ihrem Immobilienmakler Wedel

Das neue Gesetz geht von der Regel aus, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, sodass letztendlich noch immer eine der beiden Parteien die komplette Nebengebühr übernehmen kann. Rein gesetzlich betrachtet, soll das Bestellerprinzip unterstützt und ausgeweitet werden. Vereinfacht gesagt muss derjenige den Makler bezahlen, der diesen beauftragt hat. Wenn Sie mich also beispielsweise als Ihren Immobilienmakler Wedel damit beauftragen, Ihr Haus hier in Wedel zu verkaufen, müssten sie auch meine Provision zahlen, sollte ich meine Arbeit erfolgreich erledigen und einen Hausverkauf für Sie erzielen. Doch es ist möglich, dass der Auftraggeber die Kosten in der maximalen Höhe von 50 % an die andere Partei weiterreicht. Hat ihr Immobilienmakler Wedel beispielsweise eine Maklerprovision von 7,14 % ausgerufen, wie es in Schleswig-Holstein üblich ist, so muss der Verkäufer der Immobilie mindestens 3,57 % davon übernehmen, wenn dieser Auftraggeber war.

Wenn Sie sich unsicher sind, zögern Sie nicht, mich als Ihren Immobilienmakler Wedel zu fragen. Wir erklären Ihnen gern am Beispiel des Wertes Ihrer Immobilie, welche Kosten für Maklerprovision auf Sie zukommen. Sprechen Sie uns an.

Der Verkäufer als Auftraggeber

Werfen wir einen Blick auf die möglichen Vertragskonstellationen rund um die Nebengebühr der Maklerprovision. Im ersten Fall bestellt der Verkäufer der Immobilie den Immobilienmakler Wedel und besetzt somit die Vertragsposition des Auftraggebers. Hier sprechen wir von einer Innenprovision, die den Auftraggeber zur Zahlung der gesamten Maklerprovision an den Immobilienmakler Wedel verpflichtet. Selbstverständlich ist es ihm erlaubt, sich diese Gebühren über den Verkaufspreis der Immobilie vom Käufer zurückzuholen. Für den Käufer hat diese Form durchaus einen Vorteil. Ist die Innenprovision nämlich im Verkaufspreis inkludiert, so kann er diese über den Immobilienkredit fremdfinanzieren. Handelt es sich hingegen um eine nachträgliche Gebühr, so muss er diese aus seinem Eigenkapital zahlen. Dadurch würde ihm weniger Geld für die Erfüllung seiner Wohnträume zur Verfügung stehen

Um ganz genau zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, rufen Sie uns als Ihren Immobilienmakler Wedel einfach an. Wir erläutern Ihnen die Modalitäten.

Abwälzen der Maklerprovision- Ihr Immobilienmakler Wedel sagt Ihnen wie

In einem zweiten Fall ist der Verkäufer der Auftraggeber vom Immobilienmakler Wedel. Er muss im Rahmen einer Innenprovision ebenfalls zunächst die Kosten der Gebühr übernehmen. Ihm steht jedoch die Möglichkeit offen, diese Kosten in einer Höhe von bis zu 50 % auf den Immobilienkäufer abzuwälzen. Hier handelt es sich um eine Nebengebühr zusätzlich zum Immobilienpreis. Der Käufer müsste die Maklerprovision des Immobilienmakler Wedel somit aus seinem Eigenkapital finanzieren. Eine dritte Möglichkeit ist der gemeinsame Auftrag von Käufer und Verkäufer an den Immobilienmakler Wedel. Dieser tritt als Doppelmakler auf, wobei beide Parteien zwingend die Kosten zu gleichen Teilen übernehmen.

Um bei der Beauftragung und der Kostenaufteilung ganz sicher zu gehen, nicht in eine Kostenfalle zu tappen, fragen Sie einfach Ihren Immobilienmakler Wedel um Rat.

Außenprovision als Ausnahme

In manchen Situationen gibt der zukünftige Käufer einen Suchauftrag an den Immobilienmakler Wedel. Findet dieser eine Immobilie, die bisher noch nicht ausgeschrieben war, so hat der Käufer die Maklerprovision als Besteller zu übernehmen. Dies ist die sogenannte Außenprovision, bei der der Käufer das Recht hat, bis zu 50 % der Maklerkosten an den Verkäufer abzugeben. Die hier vorgestellten Gesetze beziehen sich im Übrigen nicht auf gewerbliche Immobilien, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke. Außerdem sind sämtliche Mietgeschäfte vom neu geschaffenen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten ausgenommen. Pauschal gesagt bezieht sich dieses ausschließlich auf Wohnungen und Einfamilienhäuser, die Ihr Immobilienmakler Wedel für Sie findet.

IMMO Holm ist Ihr Immobilienmakler Wedel 

– K O M P E T E N T • U N K O M P L I Z I E R T • Z U V E R L Ä S S I G

Wir als Ihr Immobilienmakler Wedel sprechen mit Ihnen offen und transparent über die neuen Modelle der Maklerprovision.

  11. Dezember 2022
  von: Immobilienmakler Wedel
  Kategorie: Allgemein