Hausverkauf nach Trennung / Scheidung ggf. bis hin zur Teilungsversteigerung

Ihre Ehe ist beendet und nun fragen Sie sich, was mit Ihrem gemeinsamen Eigenheim passiert?! Spätestens nach Einreichung der Scheidung ist es an der Zeit, sich zu überlegen, ob das Haus verkauft werden soll, oder ob einer der Ehepartner in dem Haus wohnen bleibt. Bei diesem sensiblen Thema ist es durchaus wichtig, sich eine professionelle Meinung einzuholen durch (ggf. durch einen Immobilienmakler Wedel). Eine Teilungsversteigerung sollte nie Priorität einer Partei sein, aber manchmal ist die Teilungsversteigerung bei allen Meinungsverschiedenheiten der letzte Ausweg. Welche Punkte bei der Klärung dieser Fragen besonders zu berücksichtigen sind, zeige ich Ihnen als immobilienmakler Wedel im folgenden Artikel.

Jedes 10. Paar in Deutschland verfügt über einen Ehevertrag, in dem die Vermögensaufteilung nach der Scheidung genauestens geregelt ist. Wurde ein solcher Ehevertrag jedoch nicht abgeschlossen, dann ist nach der Scheidung Kraft Gesetzes ein Zugewinnausgleich durchzuführen, d.h. das gesamte Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird zu gleichen Teilen zwischen den Eheleuten aufgeteilt. In den Zugewinn fallen neben liquiden Mitteln auch geldwerte Gegenstände, wie beispielsweise Autos, Wertpapiere, Aktien, Edelmetalle und getilgte Schulden.

professioneller Immobilienmakler Wedel erklärt Zugewinnausgleich am Beispiel Eigenheim

Der Zugewinnausgleich beim Eigenheim

Auch das während der Ehe erworbene Eigenheim unterliegt dem Zugewinnausgleich. Unerheblich ist hierbei, ob das Haus von beiden Ehepartnern gekauft wurde, oder ob nur einer der beiden Ehegatten als alleiniger Eigentümer im Grundbuch steht. Maßgeblich ist allein, dass der Erwerb während der Ehe stattgefunden hat.

Da in beiden Fällen jedem Ehegatten die Hälfte des Wertes der Immobilie zusteht und nur selten die finanziellen Mittel vorhanden sind, um den jeweils Anderen auszuzahlen, fällt die Entscheidung in den meisten Fällen auf einen Verkauf des Eigenheims. 

Viele Gründe sprechen in diesem Fall für die Hinzunahme eines professionellen  Immobilienmaklers Wedel.  Zum einen ist das Verhältnis der ehemaligen Ehegatten oft nicht mehr das Beste und die Sicht eines neutralen Dritten kann hier förderlich sein, um Lösungen zu schaffen und ggf. eine Teilungsversteigerung zu vermeiden. Häufig bestehen auch divergierende Vorstellungen über den Wert des Hauses und somit auch darüber, zu welchem Preis es verkauft werden soll. Ein Immobilienmakler Wedel  hilft Ihnen daher im Rahmen der Wertermittlung und holt ggfs. ein Wertgutachten ein. Es sollte immer das oberste Ziel sein, eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.

Der Immobilienmakler Wedel hilft bei der Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung

Finden die Ehegatten keine gemeinsame Lösung, was mit ihrem Eigenheim nach der Scheidung passieren soll, so wird es auf Antrag eines Ehegatten öffentlich versteigert. Zu beachten ist hier, dass nur Miteigentümer der Immobilie antragsberechtigt sind, und dass die Versteigerung grundsätzlich keiner Zustimmung des anderen Ehegatten bedarf. Vor Beginn der öffentlichen Teilungsversteigerung holt das Gericht von Amts wegen ein Sachverständigengutachten über das Haus ein, um so dessen Wert zu ermitteln. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller vorzustrecken. Außerdem dauert der Verkauf des Eigenheims im Wege der Teilungsversteigerung viel länger, als es bei einem Privatverkauf mithilfe eines Immobilienmaklers Wedel  der Fall ist. Dieses Verfahren sollten Sie daher nur als letztes Mittel in Betracht ziehen, also beispielsweise dann, wenn der andere Ehegatte bei Lösungsversuchen nicht mitwirkt.

IMMO Holm ist Ihr Immobilienmakler Wedel 

K O M P E T E N T • U N K O M P L I Z I E R T • Z U V E R L Ä S S I G

  2. August 2021
  von: Immobilienmakler Wedel
  Kategorie: Allgemein