Auf der sicheren Seite beim Immobilienverkauf

Wenn man sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, möchte man natürlich das bestmögliche Ergebnis dabei herausholen. Der Immobilienverkauf ist an sich schon emotional eine intensive Angelegenheit. Oft lebte man selbst lange Jahre in dem Gebäude oder man muss das Haus seiner Eltern nach deren Tod veräußern. Um den erfolgreichen Verkauf  in die richtigen Wege zu leiten, wird zunächst eine Immobilienanzeige erstellt. Egal, ob diese in der Zeitung oder auf einem Online-Portal inseriert wird, um einer möglichen Abmahnung aus dem Weg zu gehen, muss die Anzeige hieb- und stichfest formuliert und wichtige Punkte darin aufgeführt sein. Auf der sicheren Seite ist man allerdings, wenn man mit einem Immobilienmakler den Immobilienverkauf regelt. Der Experte weiß, was zu beachten ist und an welchen Schrauben gedreht werden muss, um das beste Ergebnis zu erreichen und um unliebsame Überraschungen beim Immobilienverkauf zu verhindern.

Diese Angaben dürfen in keinem Fall in der Anzeige fehlen

Ganz wichtig sind in einer Immobilienanzeige die technischen Angaben aus dem Energieausweis. Diese dürfen in keinem Fall fehlen, denn sonst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die zu einer Abmahnung und einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro führen kann. Es handelt sich hier um sogenannte Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht in Anzeigen beim Immobilienverkauf, in denen die neuen Pflichtangaben nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) fehlen. Das sind in jedem Fall folgende Angaben aus dem Energieausweis:

– Baujahr der Immobilie
– Effizienzklasse der Immobilie
– Energieträger für die Heizung im Gebäude
– Wert des Energiebedarfs beziehungsweise Energieverbrauchs der Immobilie bezogen auf die Wohnfläche
– Art des Energieausweises

Das kann teuer für den Immobilienverkäufer werden!

Fehlen diese Angaben, kann eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Dazu kommt die Verpflichtung, bei einem weiteren Verstoß eine bestimmte Vertragsstrafe zu bezahlen. Dieses Bußgeld kann dann bis zu 15.000 Euro betragen. Darüber hinaus muss der Abgemahnte die Abmahnkosten bezahlen. Diese belaufen sich schon auf einige 100 Euro. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt zwar in erster Linie für geschäftliche Handlungen zugunsten eines Unternehmens und darum weniger bei einem privaten Immobilienverkauf. Allerdings wird es spannend, wenn dem Verkäufer mehr als eine Immobilie gehört. Denn hier kann man schon von einer geschäftlichen Handlung sprechen.

Der Immobilienmakler weiß, worauf es beim Immobilen verkauf ankommt

Um eventuellen Gefahren aus dem Weg zu gehen, hilft die Zusammenarbeit mit einem Experten. Sollte man sich also für einen Immobilienverkauf entscheiden, ist es die beste Wahl sich vorher von einem Immobilienmakler beraten zu lassen. Denn der Profi weiß ganz genau, welche Aspekte alle in einer Immobilienanzeige stehen sollten. Denn neben den zwingenden Angaben aus dem Energieausweis, sind weitere Punkte wichtig, um den Immobilienverkauf erfolgreich zu gestalten. Neben der ausführlichen und interessanten Lage- und Objektbeschreibung sowie der Angabe des Kaufpreises, wird der Immobilienmakler auch genau darauf achten, dass alle Angaben zur Immobilienart, zur Wohn- beziehungsweise Grundstücksfläche, der Anzahl der Zimmer oder der Höhe der Nebenkosten sowie der Kaution gemacht werden und darüber hinaus auch stimmen. Zudem kann der Profi auch ansprechende Fotos vom Gebäude – außen wie innen – herstellen und diese dann in der Immobilienanzeige perfekt präsentieren. Daneben kann auch ein Grundriss der Immobilie angefertigt werden, der der Immobilienanzeige beiliegt. Wichtig sind auch genaue Angaben zur Ausstattung sowie sämtliche Kontaktdaten für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins.

Professionelle Unterstützung durch den Immobilienmakler bei der Erstellung des Energieausweises

Des Weiteren achtet der Immobilienmakler immer ganz genau darauf, dass alle relevanten Angaben aus dem Energieausweis auch in der Anzeige aufgeführt sind. Zudem unterstützt der Makler auch den Verkäufer bei jeden Schritt des Immobilienverkaufs. Auch bei der Ausstellung des so dringend benötigten Energieausweises ist der Immobilienexperte der richtige Ansprechpartner. So wird es beim Immobilienverkauf zu keinen unliebsamen Überraschungen kommen und eine Abmahnung wegen fehlender Angaben kann von vorneherein ausgeschlossen werden.

Wenn man sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, möchte man natürlich das bestmögliche Ergebnis dabei herausholen. Der Immobilienverkauf ist an sich schon emotional eine intensive Angelegenheit. Oft lebte man selbst jahrelang in der Immobilie oder man muss das Haus seiner Eltern nach deren Tod veräußern. Um den erfolgreichen Verkauf  in die richtigen Wege zu leiten, wird zunächst eine Immobilienanzeige erstellt. Egal, ob diese in der Zeitung oder auf einem Online-Portal inseriert wird, um eine mögliche Abmahnung beim Hausverkauf zu vermeiden, muss die Anzeige unbedingt hieb- und stichfest formuliert und wichtige Punkte darin aufgeführt sein. Auf der sicheren Seite ist man allerdings, wenn man die Formulierung der Anzeige einem Immobilienmakler überlässt. Denn ein Immobilienmakler Wedel als Experte weiß, was zu beachten ist, welche Inhalte zwingend notwendig sind und wie die Immobilienanzeige formuliert werden muss, nicht nur, um das beste Ergebnis zu erreichen, sondern eben auch um unliebsame Überraschungen beim Immobilienverkauf zu verhindern und keine Abmahnung beim Hausverkauf zu riskieren.

Diese Angaben dürfen in keinem Fall in der Anzeige fehlen

Ganz wichtig in einer Immobilienanzeige sind die technischen Angaben aus dem Energieausweis. Fehlen diese, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die zu einer Abmahnung und einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Hier spricht man dann von einer sogenannten Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht in Anzeigen beim Immobilienverkauf, in denen die neuen Pflichtangaben nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) fehlen. Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis sind:

– Baujahr der Immobilie
– Effizienzklasse der Immobilie
– Energieträger für die Heizung im Gebäude
– Wert des Energiebedarfs beziehungsweise Energieverbrauchs der Immobilie bezogen auf die Wohnfläche
– Art des Energieausweises

Fehlen diese Angaben, kann durch eine Abmahnung beim Hausverkauf eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Dazu kommt die Verpflichtung, bei einem weiteren Verstoß eine bestimmte Vertragsstrafe zu bezahlen. Diese kann dann bis zu 15.000 Euro betragen. Darüber hinaus muss der Abgemahnte die Abmahnkosten bezahlen. Hier kommen schnell einige hundert Euro zusammen. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt zwar in erster Linie für geschäftliche Handlungen zugunsten eines Unternehmens und darum weniger bei einem privaten Immobilienverkauf. Allerdings wird es spannend, wenn dem Verkäufer mehr als eine Immobilie gehört. Denn hier kann man schon von einer geschäftlichen Handlung sprechen.

Holen Sie sich hier auf jeden Fall einen Experten an Ihre Seite, denn der Immobilienmakler weiß, worauf es beim Immobilienverkauf ankommt!

Sollten Sie sich also für einen Immobilienverkauf entscheiden, lassen Sie sich bereits im Vorwege von Ihrem Immobilienmakler Wedel beraten.

Neben den zwingenden Angaben aus dem Energieausweis, sind weitere Punkte wichtig, um den Immobilienverkauf erfolgreich zu gestalten

Eine ausführliche und interessanten Lage- und Objektbeschreibung sowie die Angabe des Kaufpreises helfen den Interessenten bei der Selektierung der verschiedenen Angebote auf dem Markt. Hier wird der professionelle Immobilienmakler darauf achten, dass alle Angaben zur Immobilienart, zur Wohn- beziehungsweise Grundstücksfläche, der Anzahl der Zimmer. die Höhe der Nebenkosten (ggf. auch die der Kaution) vollständig und richtig sind. Zudem kann IMMO Holm, Ihr Immobilienmakler Wedel, als professioneller Fotograf für Immobilien auch ansprechende Fotos vom Gebäude – außen wie innen – erstellen um Ihre Immobilie perfekt zu präsentieren. Daneben kann auch ein Grundriss der Immobilie angefertigt werden, der der Immobilienanzeige beiliegt. Wichtig sind auch genaue Angaben zur Ausstattung sowie sämtliche Kontaktdaten für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch unsere professionelle Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises an.

Zudem unterstützen wir Sie als Immobilienmakler Wedel bei jeden Schritt des Immobilienverkaufs. So wird es beim Immobilienverkauf zu keinen unliebsamen Überraschungen kommen und eine Abmahnung beim Hausverkauf wegen fehlender Angaben kann von vorneherein ausgeschlossen werden.

IMMO Holm ist Ihr Immobilienmakler Wedel 

K O M P E T E N T • U N K O M P L I Z I E R T • Z U V E R L Ä S S I G

  16. Oktober 2023
  von: Immobilienmakler Wedel
  Kategorie: Vermarktung